Kosten und Vergütung
Kosten ab Jahrgang 2026
- Studiengebühren: 14.760 EUR
beinhalten: Ausbildungskosten Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Supervision (Gruppe und Einzel) - zahlbar monatlich, gestaffelt über 3 Jahre
im 1. Studienjahr = 460 €
im 2. Studienjahr = 410 €
im 3. Studienjahr = 360 €
- zusätzlich:
Kosten die Einschreibung/Rückmeldung (direkt an die Universität zu leisten)
Kosten für Einzelselbsterfahrung (mind. 10 Stunden)
Kosten für das BVG-Ticket (Studierenden Deutschlandticket) zu universitären Konditionen
anteilig Unterbringung und Verpflegung für die Gruppenselbsterfahrungswochenenden
Prüfungskosten für die Abschlussprüfung (siehe hierzu auf den Seiten des Landesamt für Soziales und Gesundheit)
Vergütung
Die therapeutischen Leistungen im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz des ZPHU werden quartalsweise vergütet.
Die Vergütung/Honorare für therapeutische Leistungen ist nicht auf Dauer festgelegt.
Sie beträge derzeit (ab Juli 2025) 48 EUR pro Therapiesietzung; bei 600 nach PsychThGesetz geforderten Therapiesitzungen entspricht dies einem Betrag von 28.800 EUR.