Infos zu den Berufspraktika im Bachelor
Liebe Studierende,
auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Praktika im Bachelorstudium nach der Studienordnung vom 1. September 2020.
Inhaltsverzeichnis:
- Welche Praktika muss ich absolvieren?
- Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
- Welche Anforderungen muss die Praktikumsstelle erfüllen?
- Wann mache ich mein Praktikum?
- Ist das Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit?
- Unterschiede Modul 15 A und 15 B
- Wie erstelle ich den Praktikumsbericht?
- Wie kann ich mir meine Praktika anrechnen lassen?
- Ich habe die Studienordnung gewechselt und jetzt?
- Was ist sonst noch wichtig?
- Verlinkung zu allen Formularen
Welche Praktika muss ich absolvieren?
Im Bachelor sind insgesamt zwei Pflichtpraktika vorgesehen, das Orientierungspraktikum (OR-P) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT-I). Zusätzlich muss ein Praktikumsbericht geschrieben werden, um das Modul 15 vollständig abschließen zu können.
Das Modul 15 wird in zwei Varianten angeboten: Modul 15 A oder Modul 15 B.
Die Absolvierung von Modul 15B ist zwingend erforderlich, wenn ein aufbauendes Masterstudium mit der Möglichkeit zur Ablegung der psychotherapeutischen Prüfung plus die Erlangung der Approbation als Psychotherapeut*in als Ziel angestrebt wird (gemäß PsychThApprO 2020, §§ 14 und 15).
Für den allgemeinen Master (Psychology) können die Studierenden je nach Interessenslage Modul 15A oder Modul 15B absolvieren.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Studierende müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern. Hierfür empfiehlt es sich, nach spezifischen Ausschreibungen zu suchen oder auch Initiativbewerbungen zu schreiben.
Aktuelle Praktikumsangebote gibt es beispielsweise in der zentralen Datenbank des Campus Adlershof oder auch im studentischen Newsletter (Anmeldung hier). Außerdem bietet die Fachschaftsinitative der Psychologie auf ihrer Moodle-Seite Praktikumsberichte zur Inspiration an. Zusätzlich gibt es dort auch Verweise auf vergangene Berufskolloquien, die ebenfalls Erfahrungen mit spezifischen Praktikumsstellen widerspiegeln.
Welche Anforderungen muss die Praktikumsstelle erfüllen?
Für das Modul 15A können beide Praktika nur in Institutionen absolviert werden, in denen auch Psycholog*innen beschäftigt sind. Dabei ist es egal, ob es sich beispielsweise um einen Betrieb, ein Krankenhaus oder eine Beratungsstelle handelt. In der Regel finden die Praktika unter Anleitung einer Person mit Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie statt.
Es kann auch unter Umständen eine anforderungsgerechte studentische Hilfskraftstelle (z.B. am Institut für Psychologie) angerechnet werden.
Für das Modul 15B, welches für alle Pflicht ist, die die Qualifikation für einen weiterführenden Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie anstreben, sind weitere Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie dazu am besten die zur Verfügung gestellten Formblätter zur Bescheinigung des Praktikums, diese müssen von der jeweiligen Praktikumsinstitution ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass in der Einrichtung Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind. Nach aktuellem Stand sind ärztliche Psychotherapeut*innen nicht inkludiert.
- Bescheinigung_Orientierungspraktikum_Modul 15A (Word)
- Bescheinigung_Orientierungspraktikum_Modul 15A (PDF)
- Bescheinigung_Orientierungspraktikum_Modul 15B (Word)
- Bescheinigung_Orientierungspraktikum_Modul 15B (PDF)
- Bescheinigung_Berufsqualifizierende Tätigkeit I_Modul 15A (Word)
- Bescheinigung_Berufsqualifizierende Tätigkeit I_Modul 15A (PDF)
- Bescheinigung_Berufsqualifizierende Tätigkeit I_Modul 15B (Word)
- Bescheinigung_Berufsqualifizierende Tätigkeit I_Modul 15B (PDF)
Vorgaben nach PsychThApprO 2020, §§ 14 und 15:
Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind. Dabei sind den Studierenden erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu gewähren. Darüber hinaus sind ihnen die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit zu zeigen.
Die berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind:
- in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
- in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder
- in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.
Die Studierenden sind zu befähigen,
- die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten sowie
- grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.
Wann mache ich mein Praktikum?
Modul 15A |
jederzeit möglich* |
Modul 15B |
mind. 60 LP absolviert* |
*Der idealtypische Studienverlauf sieht die Absolvierung nach dem vierten Fachsemester vor.
Ist das Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit?
Die Absolvierung der Praktika kann sowohl blockweise (zum Beispiel in Vollzeit) als auch studienbegleitend erfolgen. Grundsätzlich wird jedoch immer ein Vollzeitanteil empfohlen.
Unterschiede Modul 15A und 15B
Die konkreten Inhalte sind in der Studienordnung zu finden. Den passenden Auszug finden sie hier.
|
Modul 15A |
Modul 15B |
Allgemeines |
Für den allgemeinen Master (Psychology) ausreichend |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie |
Anforderungen |
Institutionen in denen Psycholog*innen beschäftigt sind Die Praktika finden unter Anleitung einer Person mit Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie statt |
Spezifische Vorgaben, siehe Punkt: Anforderungen an die Praktikumsstelle bzw. PsychThApprO 2020, §§ 14 und 15 OR-P: Es müssen Psychologische Psychotherpeut*innen (PPT) oder Kinder- und Jugendlichen psychotherapeut*innen (PPT-KiJu) in der Institution arbeiten BQT-I: Das Praktikum muss von PPT oder PPT-KiJu betreut werden |
Zeitpunkt |
Keine Voraussetzungen - jederzeit |
Mindestens 60 LP im Bachelorstudium |
Anrechnung |
„Bescheinigung Orientierungspraktikum (Modul 15A)“ und „Bescheinigung Berufsqualifizierende Tätigkeit (Modul 15A)“ + Praktikumsbericht |
„Bescheinigung Orientierungspraktikum (Modul 15B)“ und „Bescheinigung Berufsqualifizierende Tätigkeit (Modul 15B)“ + Praktikumsbericht |
Wie erstelle ich den Praktikumsbericht?
Der Praktikumsbericht umfasst insgesamt 10 Seiten (ca. 18.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) und dient als Modulabschlussprüfung, die das Modul 15A oder 15B abschließt. Es wird ein Gesamtbericht zu beiden Pflichtpraktika erstellt. Nutzen Sie dafür bitte die zur Verfügung gestellte Vorlage (Praktikumsbericht-PDF, Praktikumsbericht-Word).
Der komplette Praktikumsbericht wird als gesonderte PDF-Datei gemeinsam mit der Praktikumsbescheinigung beim Prüfungsbüro eingereicht.
Wie kann ich mir meine Praktika anrechnen lassen?
Folgende Unterlagen sind beim Prüfungsbüro einzureichen (bitte im PDF-Format):
- vollständiger Praktikumsbericht
- Formblatt Orientierungspraktikum (Modul 15A oder Module 15B)
- Formblatt Berufsqualifizierende Tätigkeit I (Modul 15A oder Module 15B)
Die Einreichung kann per E-Mail, Post oder über den Hausbriefkasten (Eingangsbereich Altbau) erfolgen.
Ich habe die Studienordnung gewechselt und jetzt?
Sollten Sie Ihr Praktikum/Ihre Praktika schon absolviert haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Praktikumsstelle auf und bitten Sie ihre*n Betreuer*in die Formblätter nachträglich auszufüllen. Diese reichen Sie dann mit dem Praktikumsbericht (falls nicht schon abgegeben) beim Prüfungsbüro nach.
Sollten Sie Ihr Praktikum/Ihre Praktika schon absolviert haben und keinen Kontakt zu Ihrer Praktikumsstelle mehr aufnehmen können (z.B. weil das Praktikum so lange her ist, dass Sie dort keiner mehr kennt) oder die Praktikumsstellen sich weigern, das neue Formblatt auszufüllen, reichen Sie bitte Ihre Praktikumsbescheinigung und/oder Ihr Praktikumszeugnis inklusive Praktikumsbericht beim Prüfungsbüro ein. Es wird dann geprüft, ob dies anerkannt werden kann und Sie erhalte dann eine Rückmeldung.
- Es besteht die Möglichkeit beide Praktika in derselben Einrichtung zu absolvieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass man am Ende zwei Bescheinigungen, eine für das Orientierungspraktikum und die andere für die Berufsqualifizierende Tätigkeit, benötigt. Wenn das Modul 15B absolviert werden soll, müssen die Voraussetzungen von der PsychThApprO 2020, §§ 14 und 15 beachtet werden.
- Praktika im Modul 15 B dürfen nicht im Ausland absolviert werden, da die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in anderen Ländern stark vom deutschen System abweichen.
- Die Mitarbeit in den Praktika des Modul 15 B sollte vor Ort stattfinden. Sollten Sie ein Praktikum mit virtuellen Anteilen planen, halten Sie bitte Rücksprache mit der klinischen Praktikumsbeauftragten Jennifer Kirchner.
- Die Fachschaftsinitative würde sich freuen, wenn Sie Ihren Praktikumsbericht zur Verfügung stellen, sodass zukünftige Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können. Schicken Sie diesen einfach an die Administrator*innen des Fachschaft-Moodlekurses. Diese werden den Bericht dann für die Studierenden im Moodlekurs hochladen.
- Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsbüro.
- Zur Bestätigung, dass es sich bei den Praktika um Pflichtpraktika der Hochschule handelt, verwenden Sie bitte folgende Vorlage. Diese kann auf Wunsch vom Prüfungsbüro unterschrieben und gestempelt werden.