Studium und Behinderung
Bewerbung zum Studium
Entscheidung der Angabe der Behinderung/chronischen Erkrankung
Eine weitere wichtige Frage sollte vor der Bewerbung gut überlegt sein: Wollen Sie die Behinderung/chronische Erkrankung angeben? Dies ist jeder/m selbst überlassen.
Im Folgenden werden die Aussichten behandelt, wenn diese Angaben für die Bewerbung und den Studienverlauf berücksichtigt werden sollen. Es ist auch im späteren Studienverlauf möglich, sich auf einige Regelungen zu berufen.
Wichtig: Bei dem Onlineformular sollte das Kreuz bei Härtefallregelung oder gegebenenfalls bei Sonderanträgen gesetzt werden, damit die unten aufgeführten Ansprüche gelten gemacht werden können.
Härtefallantrag
Der Härtefallantrag ermöglicht eine sofortige Zulassung.
Hier empfiehlt es sich, sich ebenfalls an der Broschüre des Deutschen Studentenwerks http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06103 zu orientieren. Dort ist aufgeführt, welche Unterlagen für welche Zulassung notwendig sind. Diese werden nach Erhalt des Zulassungsbescheides beim Zulassungsbüro eingereicht.
Nun ein kurzer Einblick.
Zusätzlich zu den normalen Bewerbungsunterlagen sind Folgende mit einzureichen:
a) Fachärztliches Gutachten mit Stellungnahme zur spezifischen Härtefallbegründung
b) Eventuelle zusätzliche Nachweise, die ein eingeschränktes Berufsfeld oder einen Krankheitsverlauf bescheinigen, welcher es dringend erfordert, gleich mit dem Studium zu beginnen, da sich dieser verschlimmert
Sonderanträge
Mittels der Beantragung eines Ausgleiches der behinderungsbedingten und/oder chronischen Erkrankung beeinflussten Nachteile, kann die Abiturdurchschnittsnote und die Wartezeit positiv beeinflusst werden. Dies wird auch Nachteilsausgleichsantrag genannt.
Außerdem kann die Ortsgebundenheit aufgrund einer Behinderung berücksichtigt werden.
Dafür reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises aus.
Zu beachten: Es reicht nicht aus, für den Härtefallantrag oder die Sonderanträge lediglich eine Kopie des Behindertenausweises beizulegen. Ausgenommen ist die Ortsgebundenheit.
Es wird ein fachärztliches Gutachten benötigt, welches sowohl zur Entstehung der Erkrankung / Behinderung, deren Verlauf und Schwere, sowie Behandlungsmöglichkeiten Stellung nimmt. Ebenso muss es eine Prognose über den Krankheitsverlauf beinhalten. Vorteilhaft wäre es, wenn dieses auch für Laien verständlich geschrieben ist. Der entsprechende Merkzettel der HU - Berlin stellt einige Begründungen dar. Dieser ist steht unter folgendem Link als PDF zur Verfügung: http://www.hu-berlin.de/studium/behinderte/bewerbung .