Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Studium und Behinderung

Organisation des Studienalltages

 

Anlaufstelle für die HU zu Berlin

 

Erste Anlaufstelle ist das Studentenwerk Berlin. Dort wird man auf sehr freundliche Weise in vielen speziellen Angelegenheiten z. B. Integrationshilfen kompetent beraten. http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/kontakt.html

 

Beispiele:

  1. Sprachprogramme
  2. Assistenz unterschiedlichster Art (Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher, sowie studienbegleitende Unterstützung in Vorlesungen, Seminaren u. ä.)
  3. Spezielle technische Hilfsmittel
  4. Büchergeld

 

Ist man auf derartige Unterstützung angewiesen, wird man für eine Stellungnahme zum Behindertenbeauftragten gebeten und eventuell kommt es zu einem externen Gutachten.

So nehmen z. B. Techniker der HU, teilweise auch der TU, Stellung zu der evtl. benötigten stoßfesten Tastatur.

 

Zuständig für die HU ist:

Frau Anne Bloom
Franz-Mehring-Platz 2
10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: (030) 939 39 - 8441
E-Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de

Sprechstunde: Donnerstag von 10-13Uhr und nach Vereinbarung

 

Transport zu der Universität und nach Hause

 

Sozialamt – Eingliederungshilfe

 

Die Eingliederungshilfe dient dem Ausgleich von Nachteilen aufgrund einer Behinderung oder deren Folgen. Sie soll die Gelegenheit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gestatten. Auch Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind oder an einer chronischen Erkrankung leiden, können Leistung zur Eingliederung erhalten. Diese Leistung ist bedarfsabhängig. Es wird von einer wesentlichen Einschränkung, an der Gesellschaft teilzuhaben, ausgegangen. Die hier besprochene Leistung bezieht sich auf einen Fahrdienst.

Leistungen der Eingliederungshilfe können durch das Sozialamt nur dann bewilligt werden, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist. Dabei werden das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers und seiner Eltern berücksichtigt.
Nun ist es möglich, mit der bedarfsgerechten, einzelfallbezogenen Hilfeleistung, das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB), in Absprache mit dem Fallmanager/Sachbearbeiter, in Form einer Zielvereinbarung, als Fahrgeld zu bekommen. Die Zielvereinbarung im Sinne des Persönlichen Budgets ist für ein Jahr gültig und das Geld  wird monatlich überwiesen. Üblicherweise wird eine halbjährliche Abrechnung mit dem zuständigen Fallmanager durgeführt.

 

Einige Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit

 

Beispiele vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/sozialamt/fallmanagement.html

 

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/sozialamt/persoenliches_budget.html

 

Anmerkung: Wenn die Zuständigkeit strittig ist, immer nachfragen und hartnäckig bleiben.

Da es um sehr viel Geld geht, werden Sozialamt, sowie Bezirksamt versuchen, Sie an den jeweils anderen Zuständigkeitsbereich zu verweisen.

 

Nachteilsausgleich

 

Ausleihfrist der Bibliotheken

 

Es ist möglich, die Ausleihfristen von einem Monat auf drei Monate zu verlängern. Dafür stellt man einen schriftlichen Antrag mit Kopie des Behindertenausweises bei der Bibliotheksleitung.  

 

Nachteilsausgleich im Studium

 

Es gibt viele Möglichkeiten von Sonderregellungen, die allerdings alle individuell abgesprochen werden müssen.

Einige Beispiele sind Schreibverlängerung bei Klausuren, eine mündliche Prüfung anstatt einer schriftlichen Klausur, eine Hausarbeit anstelle eines Referats oder ähnliches.

Die Fälle sind immer individuell und somit haben auch die Prüfungsämter einen auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmten Ermessensspielraum bei ihren Entscheidungen.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim Vorsitz des Prüfungsausschusses schriftlich zu stellen: http://www.psychologie.hu-berlin.de/institut/organisation/pruefaus.

Dieser Antrag gilt für ein Semester. Somit ist der Antrag auf Ausgleich des Nachteils jedes Semester 4Wochen vor den Prüfungen zu stellen.

Auch hierfür wird ein fachärztliches Gutachten zusätzlich zum Antrag benötigt.

Auf folgender Internetseite  gibt es Merkblätter im PDF- Format zum Ausgleich von Nachteilen und dem damit zu erbringenden Attest:

http://www.hu-berlin.de/studium/behinderte/ausgleich

 

 

Tipps

 

Die Zugangs- und Zulassungsatzung ist eine gute Hilfe zum Beispiel für Bewerbungen zum Master: http://www.hu-berlin.de/interessierte/zzs/view, dafür gelten die gleichen Bestimmungen, welche oben erklärt wurden.

 

Lesen Sie die aktuelle Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten http://www.amb.hu-berlin.de/2007/1/120074/view. Dort regeln §24 und §35 die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und den Nachteilsausgleich in Prüfungen.  

 

Sehr zu empfehlen ist auch das PDF „Chancengleichheit ist selbstverständlich“.

Zu finden unter: http://www.hu-berlin.de/studium/behinderte/leitfaden