Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

StudentInnenparlament

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  • Mitglieder
    • 60 StudentInnen verschiedener Fachrichtungen, über Listen von der verfassten StudentInnenschaft der HU gewählt.
    • Wahl
      • Alle StudentInnen, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, gehören automatisch der "verfassten StudentInnenschaft" ihrer Hochschule an. Diese "verfasste StudentInnenschaft" wählt sich jährlich im Februar ein neues StudentInnenparlament (StuPa), welches nach dem Berliner Hochschulgesetz das "zentrale Organ der StudentInnenschaft" darstellt.
      • Die 60 StuPa-Mitglieder werden nach einer "personalisierten Verhältniswahl", d.h. einer gemischten Personen- und Listenwahl, ermittelt
  • Aufgaben
    • Wahl und Kontrolle des ReferentInnenrates (RefRat)
    • Finanzhoheit über die Gelder der StudentInnenschaft (aus Semesterbeiträgen)
      • Ein Drittel der Gelder geht an die Fachschaften
      • ein weiteres Drittel wird für soziale Ausgaben (studentische Sozialberatung, studentische Darlehenskasse etc.) aufgewandt.
      • Das letzte Drittel steht dem StuPa und dem RefRat zur Verfügung.
  • Sitzungen monatlich und öffentlich