Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Bewerbung zum Master of Psychology 2025

1 Fächerübergreifende Informationen zur Bewerbung

Allgemeine und fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen werden in der fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsprozess haben (also nicht psychologiespezifische), bieten diese Informationsseiten den besten Einstieg: 

  • Wie bewerbe ich mich?

  • Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten und Bewerbungsweg.

  • Sollten diese Informationen Ihre Fragen nicht beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an die Compass-Hotline.

 

2 Psychologiespezifische Informationen zur Bewerbung

Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen finden Sie hier. Auf der Basis häufiger Fehler früherer Bewerber*innen haben wir hier für Sie einige Hinweise zusammen getragen. Wenn Sie sich diese Hinweise durchlesen, erhöhen Sie also Ihre Chancen auf einen Studienplatz.
 

Bei den Zugangsvoraussetzungen wird geprüft, ob Sie überhaupt in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei den Auswahlkriterien geht es dann um Ihren Platz in der Rangordnung aller Bewerbungen.

Bei den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien werden ausschließlich Leistungen berücksichtigt, zu denen Sie im Bewerbungsprozess Belege eingereicht haben. Dabei ist erforderlich, dass die Leistungen aus den beigelegten Unterlagen (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibung) hervorgehen. Wenn die Titel der Module oder Veranstaltungen nicht eindeutig sind, sollten Sie detaillierte Beschreibungen beilegen, z. B. aus der Studien- und Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch, den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder Seminar- und/oder Vorlesungsplänen (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU). Ggf. markieren Sie bitte auf den Unterlagen die relevanten Textstellen, so dass wir die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien schnell nachprüfen können. Die Humboldt-Universität ist nicht verpflichtet, entsprechende Beschreibungen selbst zu beschaffen.

 

2.a) Was wird bedingt berücksichtigt?

Uneindeutige Titel von Veranstaltungen (Modulen) 

Es ist möglich, dass die Titel Ihrer Veranstaltungen (Module) von den hier verlangten abweichen, die Inhalte aber gleich sind. Marken Sie im Transcript of Records bitte die Veranstaltung (das Modul), das inhaltsgleich ist und verweisen Sie auf eine unbedingt der Bewerbung beizulegende Modulbeschreibung. Aus der Beschreibung der Veranstaltung in der Modulbeschreibung muss der inhaltliche Bezug zum zugeordneten Bereich eindeutig hervorgehen. 

 
Leistungen anderer Universitäten oder anderer Studiengänge Ihrer Universität

Auch Leistungen, die Sie außerhalb des Curriculums Ihres Studienganges erbringen, können berücksichtigt werden, auch dann wenn Sie diese nicht im Rahmen Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erworben haben. Voraussetzung ist der Nachweis der inhaltlichen Äquivalenz (bei Uneindeutigkeit anhand einer Modulbeschreibung, aus der der inhaltliche Bezug eindeutig hervorgeht, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)

 
Auf Ihrer Leistungsübersicht werden keine ECTS-Credits angegeben.
In diesem Fall müssen Sie in anderer Weise belegen, wie der Umfang der einzelnen Veranstaltungen (Module) gewesen ist. Ein ECTS-Credit entspricht dabei 25 bis 30 Stunden.
 

2.b) Was wird bei Auswahlkriterium 2 „Kenntnisse in Form besonderer psychologisch-fachlicher Studieninhalte/Studienfächer ..." grundsätzlich nicht berücksichtigt 

Veranstaltungen (Module), die nicht berücksichtigt werden
  • Berufspraktika
  • Bachelorarbeiten
  • Projektstudium
  • Versuchspersonenstunden
  • Allgemeine Einführungen in die Psychologie (Es werden nur spezifische Einführungen in ein Teilfach berücksichtigt, z. B. „Einführung in die Sozialpsychologie“. Auch eine „Einführung in die empirische Psychologie“ ist zu unspezifisch, als dass Sie sich einem Kenntnisbereich eindeutig zuordnen ließe.)
  • Gesundheitspsychologie (Ausnahme: Ein Schwerpunkt im zugeordneten Kennntnisbereich, z. B. Sozialpsychologie, geht klar aus der Beschreibung hervor, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)
 
Einzelcredits bzw. –aspekte aus einer Veranstaltung

Veranstaltungen werden nur vollständig berücksichtigt oder vollständig abgelehnt. Auch wenn in einer Veranstaltung ein Kenntnisbereich unter anderem mit behandelt wurde, werden dafür keine einzelnen ECTS angerechnet.