Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Bewerbung zum Master of Psychology

Infos von 2022

1 Fächerübergreifende Informationen zur Bewerbung

Allgemeine und fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen werden in der fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsprozess haben (also nicht psychologiespezifische), bieten diese Informationsseiten den besten Einstieg: 

Beachten Sie die Bewerbungsfristen

2 Psychologiespezifische Informationen zur Bewerbung

Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen finden Sie hier.
 
Auf der Basis häufiger Fehler früherer Bewerber*innen haben wir hier für Sie einige Hinweise zusammen getragen. Wenn Sie sich diese Hinweise durchlesen, erhöhen Sie also Ihre Chancen auf einen Studienplatz.
 

2.a) Das Formular zur Selbstzuordnung

Das Formular zur Selbstzuordnung ist in den Online-Bewerbungsportalen hinterlegt. Es wird zwischen zwei Bewerbungswegen unterschieden. Welchen der beiden Wege Sie wählen müssen, hängt davon ab, welche Zugangsberechtigung Sie Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Antrag zugrunde legen:

  1. Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin oder
  2. Bewerbung über die Vorprüfstelle uni-assist e.V.

Bei den Zugangsvoraussetzungen wird geprüft, ob Sie überhaupt in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei den Auswahlkriterien geht es dann um Ihren Platz in der Rangordnung aller Bewerbungen.

Bei den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien werden ausschließlich Leistungen berücksichtigt, die Sie in das jeweilige Formular eingetragen haben. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Leistungen aus den beigelegten Unterlagen (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibung) hervorgehen. Wenn die Titel der Module oder Veranstaltungen nicht eindeutig sind, sollten Sie detaillierte Beschreibungen beilegen, z. B. aus der Studien- und Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch, den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder Seminar- und/oder Vorlesungsplänen (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU). Bitte fügen Sie auf den Selbstzuordnungen Querverweise zu den entsprechenden Beschreibungen an, so dass wir den Modulinhalt schnell nachprüfen können. Die Humboldt-Universität ist nicht verpflichtet, entsprechende Beschreibungen selbst zu beschaffen.

Sie können auch komplette Module (statt einzelner Veranstaltungen) eintragen, wenn alle Leistungen im Rahmen dieses Moduls einem Kenntnisbereich zugeordnet werden können.

  • Beispiel: Ein Modul „Psychologische Methodenlehre I“ können Sie direkt (mitsamt SWS und ECTS-Credits) unter „1. Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre“ eintragen, ohne jede einzelne Veranstaltung aufzuführen.

Sie können verschiedene ECTS aus einem Modul zwei verschiedenen Bereichen zuordnen, wenn sie sich inhaltlich zwei verschiedenen Bereichen zuordnen lassen.

  • Beispiel: Im Rahmen eines Moduls „Klinische-, Rehabilitations- und Neuropsychologie“ haben Sie eine Vorlesung „Ausgewählte neuropsychologische Störungsbilder“ absolviert. Diese Vorlesung können Sie unter „5. Spezielle Kenntnisse: Vertiefungsschwerpunkt Allgemeine, Biologische, Kognitive Psychologie und Neuropsychologie“ angeben und alle anderen ECTS des Moduls unter „3. Spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie“.

  • ECTS, die auf Abschlussprüfungen zum gesamtem Modul fallen, werden anteilig auf die anderen ECTS aufgeteilt.

ECTS-Credits, die für eine der Zugangsvoraussetzungen geltend gemacht und berücksichtigt wurden, können nicht für eine der anderen Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt werden; hiervon ausgenommen sind nur solche ECTS-Credits, mit denen zugleich Sprachkompetenzen nachgewiesen werden sollen, sowie solche ECTS-Credits, die bei der Bewertung der Zugangsvoraussetzung „Abschluss in Psychologie oder einem verwandten Fach“ berücksichtigt wurden.
 

2.b) Was wird bedingt berücksichtigt?

Uneindeutige Titel von Veranstaltungen (Modulen) 

Es ist möglich, dass die Titel Ihrer Veranstaltungen (Module) von den hier verlangten abweichen, die Inhalte aber gleich sind. Geben Sie die Veranstaltung (das Modul) im entsprechenden Bereich an und verweisen Sie auf eine unbedingt der Bewerbung beizulegende Modulbeschreibung. Aus der Beschreibung der Veranstaltung in der Modulbeschreibung muss der inhaltliche Bezug zum zugeordneten Bereich eindeutig hervorgehen. 

WICHTIG: Wenn bei uneindeutigen Veranstaltungstiteln keine Modulbeschreibungen beiliegen, kann die Veranstaltung nicht berücksichtigt werden.

  • Beispiel: Ein Modul „Experimentelle Psychologie“ kann unter „5. Spezielle Kenntnisse: Vertiefungsschwerpunkt Allgemeine, Biologische, Kognitive Psychologie und Neuropsychologie“ berücksichtigt werden, wenn aus der beigelegten Beschreibung (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU) deutlich wird, dass darin im Wesentlichen Allgemeine, Biologische und Neuropsychologie behandelt werden.

 
Veranstaltungen (Module), in denen der Leistungsnachweis erst im laufenden Semester erworben wird

Diese Veranstaltungen (Module) können berücksichtigt werden, wenn Sie sie im Rahmen Ihres überhaupt ersten und gegenwärtig noch ausstehenden berufsqualifizierenden Abschlusses erwerben. Eine Zulassung bzw. Immatrikulation kann in diesem Fall nur vorläufig erfolgen und setzt voraus, dass Sie die Leistungen, wie in Ihrer Selbstzuordnung angegeben, erbringen werden und spätestens bis zum Ende des auf das Bewerbungssemester folgenden Semesters nachweisen können (§ 37 ZSP-HU). Fügen Sie zu diesen Veranstaltungen eine Fußnote an und erläutern Sie darin, wann Sie den Leistungsnachweis erwerben werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltungen nur im Rahmen der Erweiterten Zugangsvoraussetzungen oder im Rahmen des Auswahlverfahrens (also dem, was Sie in die Formulare zur Selbstzuordnungen eintragen) berücksichtigt werden können. Die ECTS-Credits, die Sie im Rahmen der fächerübergreifend geltenden Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nachweisen müssen, müssen zur Bewerbung bereits vorliegen (siehe § 16 Abs. 1 und 2 ZSP-HU). 

 
Leistungen anderer Universitäten oder anderer Studiengänge Ihrer Universität

Auch Leistungen, die Sie außerhalb des Curriculums Ihres Studienganges erbringen, können berücksichtigt werden, auch dann wenn Sie diese nicht im Rahmen Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erworben haben. Voraussetzungen sind 

  1. der Nachweis der inhaltlichen Äquivalenz mit einem der Kenntnisbereiche (bei Uneindeutigkeit anhand einer Beschreibung, aus der der inhaltliche Bezug eindeutig hervorgeht, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)

  2. dass die ECTS-Credits zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits erlangt wurden.

 
Auf Ihrer Leistungsübersicht werden keine ECTS-Credits angegeben.
In diesem Fall müssen Sie in anderer Weise belegen, wie der Umfang der einzelnen Veranstaltungen (Module) gewesen ist. Ein ECTS-Credit entspricht dabei 25 bis 30 Stunden.
 

2.c) Was wird bei den „Speziellen Kenntnissen“ grundsätzlich nicht berücksichtigt 

Veranstaltungen (Module), die nicht berücksichtigt werden
  • Interne (empirische) Praktika, wenn dort die Planung und Durchführung konkreter Untersuchung praktisch eingeübt wird (z. B. Beobachtungspraktikum, Experimentalpraktikum, Praktikum Datenerhebung). Ausnahme: Das Praktikum befasst sich ausschließlich mit Diagnostik (z. B. „Praktikum Diagnostik“).
  • Berufspraktika
  • Bachelorarbeiten
  • Projektstudium
  • Versuchspersonenstunden
  • Allgemeine Einführungen in die Psychologie (Es werden nur spezifische Einführungen in ein Teilfach berücksichtigt, z. B. „Einführung in die Biologische Psychologie“. Auch eine „Einführung in die empirische Psychologie“ ist zu unspezifisch, als dass Sie sich einem Kenntnisbereich eindeutig zuordnen ließe.)
  • Gesundheitspsychologie (Ausnahme: Ein Schwerpunkt im zugeordneten Kennntnisbereich, z. B. Klinische Psychologie oder Sozialpsychologie, geht klar aus der Beschreibung hervor, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)
 
Einzelcredits bzw. –aspekte aus einer Veranstaltung

Veranstaltungen werden nur vollständig berücksichtigt oder vollständig abgelehnt. Auch wenn in einer Veranstaltung ein Kenntnisbereich unter anderem mit behandelt wurde, werden dafür keine einzelnen ECTS angerechnet.

  • Beispiel: Veranstaltungen wie „Klinische Psychologie“ oder „Entwicklungspsychologie“ werden nicht bei den "Speziellen Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie" berücksichtigt, auch wenn dort unter anderem diagnostische Inhalte vermittelt werden.

Ausnahme: Wenn ein Kenntnisbereich in einer Veranstaltung zur Hälfte behandelt wurde, dann kann die Hälfte der ECTS berücksichtigt werden.

  • Beispiel: „Diagnostik und Intervention“ kann zu 50% bei den "Speziellen Kenntnissen in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie" berücksichtigt werden.

 

2.d) Spezielle Kenntnisse 1 (Methoden)

  • Einführungen oder Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden berücksichtigt.
  • Testtheorie wird nicht berücksichtigt, weil es zu den Speziellen Kenntnissen 2 (Psychologische Diagnostik und/oder Testtheorie) gehört.
 

2.e) Spezielle Kenntnisse 4, 5 und 6: Vertiefungsschwerpunkte

  • Kenntnisse können beispielsweise dann als vertiefend berücksichtigt werden, wenn im Titel des Moduls oder der Veranstaltung der Begriff „Vertiefung“ auftaucht oder wenn es sich um Seminare oder seminarähnlichen Veranstaltungen handelt.
    • Als „seminarähnlich“ gelten Veranstaltungen, in denen ein abgegrenztes Stoffgebiet selbständig bearbeitet und die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer individuellen Eigenleistung (z.B. einem Referat oder einer Seminararbeit) dargestellt und kritisch diskutiert werden.
  • Vertiefungsschwerpunkte sind vor allem auch durch ihre thematischen Inhalte erkennbar und heben sich durch ihren Detailgrad deutlich von „Einführungskursen“, „Grundkursen“ und reinen Überblicksvorlesungen ab.

 

2.e) Spezielle Kenntnisse 6: Vertiefungsschwerpunkt Persönlichkeits-, Entwicklungs-, Pädagogische und Sozialpsychologie

  • Es muss mindestens ein Seminar oder eine Übung nachgewiesen werden. Vorlesungen alleine reichen nicht aus. Wenn die Seminarteilnahme nicht aus dem Transcript of Records ersichtlich ist, muss durch eine beigelegte Beschreibung (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU) nachgewiesen werden, dass Sie ein abgegrenztes Stoffgebiet selbständig bearbeitet haben und die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer individuellen Eigenleistung (z. B. einem Referat) dargestellt und kritisch diskutiert haben.