Bewerbung zum Master of Psychology 2024
1 Fächerübergreifende Informationen zur Bewerbung
Allgemeine und fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen werden in der fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsprozess haben (also nicht psychologiespezifische), bieten diese Informationsseiten den besten Einstieg:
-
Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten und Bewerbungsweg.
-
Sollten diese Informationen Ihre Fragen nicht beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an die Compass-Hotline.
2 Psychologiespezifische Informationen zur Bewerbung
2.a) Das Formular zur Selbstzuordnung
Das Formular zur Selbstzuordnung ist in den Online-Bewerbungsportalen hinterlegt. Es wird zwischen zwei Bewerbungswegen unterschieden. Welchen der beiden Wege Sie wählen müssen, hängt davon ab, welche Zugangsberechtigung Sie Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Antrag zugrunde legen:
- Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin oder
- Bewerbung über die Vorprüfstelle uni-assist e.V.
Bei den Zugangsvoraussetzungen wird geprüft, ob Sie überhaupt in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei den Auswahlkriterien geht es dann um Ihren Platz in der Rangordnung aller Bewerbungen.
Bei den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien werden ausschließlich Leistungen berücksichtigt, die Sie in das jeweilige Formular eingetragen haben. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Leistungen aus den beigelegten Unterlagen (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibung) hervorgehen. Wenn die Titel der Module oder Veranstaltungen nicht eindeutig sind, sollten Sie detaillierte Beschreibungen beilegen, z. B. aus der Studien- und Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch, den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder Seminar- und/oder Vorlesungsplänen (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU). Bitte fügen Sie auf den Selbstzuordnungen Querverweise zu den entsprechenden Beschreibungen an, so dass wir den Modulinhalt schnell nachprüfen können. Die Humboldt-Universität ist nicht verpflichtet, entsprechende Beschreibungen selbst zu beschaffen.
Sie können auch komplette Module (statt einzelner Veranstaltungen) eintragen, wenn alle Leistungen im Rahmen dieses Moduls einem Kenntnisbereich zugeordnet werden können.
-
Beispiel: Ein Modul „Psychologische Methodenlehre I“ können Sie direkt (mitsamt SWS und ECTS-Credits) unter „1. Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre“ eintragen, ohne jede einzelne Veranstaltung aufzuführen.
Sie können verschiedene ECTS aus einem Modul zwei verschiedenen Bereichen zuordnen, wenn sie sich inhaltlich zwei verschiedenen Bereichen zuordnen lassen.
-
Beispiel: Im Rahmen eines Moduls „Klinische-, Rehabilitations- und Neuropsychologie“ haben Sie eine Vorlesung „Ausgewählte neuropsychologische Störungsbilder“ absolviert. Diese Vorlesung können Sie unter „5. Spezielle Kenntnisse: Vertiefungsschwerpunkt Allgemeine, Biologische, Kognitive Psychologie und Neuropsychologie“ angeben und alle anderen ECTS des Moduls unter „3. Spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie“.
-
ECTS, die auf Abschlussprüfungen zum gesamtem Modul fallen, werden anteilig auf die anderen ECTS aufgeteilt.
2.b) Was wird bedingt berücksichtigt?
Uneindeutige Titel von Veranstaltungen (Modulen)
Es ist möglich, dass die Titel Ihrer Veranstaltungen (Module) von den hier verlangten abweichen, die Inhalte aber gleich sind. Geben Sie die Veranstaltung (das Modul) im entsprechenden Bereich an und verweisen Sie auf eine unbedingt der Bewerbung beizulegende Modulbeschreibung. Aus der Beschreibung der Veranstaltung in der Modulbeschreibung muss der inhaltliche Bezug zum zugeordneten Bereich eindeutig hervorgehen.
WICHTIG: Wenn bei uneindeutigen Veranstaltungstiteln keine Modulbeschreibungen beiliegen, kann die Veranstaltung nicht berücksichtigt werden.
-
Beispiel: Ein Modul „Experimentelle Psychologie“ kann unter „5. Spezielle Kenntnisse: Vertiefungsschwerpunkt Allgemeine, Biologische, Kognitive Psychologie und Neuropsychologie“ berücksichtigt werden, wenn aus der beigelegten Beschreibung (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU) deutlich wird, dass darin im Wesentlichen Allgemeine, Biologische und Neuro-Psychologie behandelt werden.
Bei den Zugangsvoraussetzungen können diese Veranstaltungen (Module) berücksichtigt werden, wenn Sie sie im Rahmen Ihres überhaupt ersten und gegenwärtig noch ausstehenden berufsqualifizierenden Abschlusses erwerben. Eine Zulassung bzw. Immatrikulation kann in diesem Fall nur vorläufig erfolgen und setzt voraus, dass Sie die Leistungen, wie in Ihrer Selbstzuordnung angegeben, erbringen werden und spätestens bis zum Ende des auf das Bewerbungssemester folgenden Semesters nachweisen können (§ 37 ZSP-HU). Fügen Sie zu diesen Veranstaltungen eine Fußnote an und erläutern Sie darin, wann Sie den Leistungsnachweis erwerben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltungen nur bei den Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Erweiterten Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt werden können. Die ECTS-Credits, die Sie im Rahmen der fächerübergreifend geltenden Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nachweisen müssen und die ECTS-Credits, die Sie im Auswahlverfahren geltend machen, müssen zur Bewerbung bereits vorliegen (siehe § 16 Abs. 1 und 2 ZSP-HU).
Auch Leistungen, die Sie außerhalb des Curriculums Ihres Studienganges erbringen, können berücksichtigt werden, auch dann wenn Sie diese nicht im Rahmen Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erworben haben. Voraussetzungen sind
-
der Nachweis der inhaltlichen Äquivalenz mit einem der Kenntnisbereiche (bei Uneindeutigkeit anhand einer Beschreibung, aus der der inhaltliche Bezug eindeutig hervorgeht, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)
-
dass die ECTS-Credits zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits erlangt wurden.
2.c) Was wird bei den „Speziellen Kenntnissen“ grundsätzlich nicht berücksichtigt
- Interne (empirische) Praktika, wenn dort die Planung und Durchführung konkreter Untersuchung praktisch eingeübt wird (z. B. Beobachtungspraktikum, Experimentalpraktikum, Praktikum Datenerhebung). Ausnahme: Das Praktikum befasst sich ausschließlich mit Diagnostik (z. B. „Praktikum Diagnostik“).
- Berufspraktika
- Bachelorarbeiten
- Projektstudium
- Versuchspersonenstunden
- Allgemeine Einführungen in die Psychologie (Es werden nur spezifische Einführungen in ein Teilfach berücksichtigt, z. B. „Einführung in die Biologische Psychologie“. Auch eine „Einführung in die empirische Psychologie“ ist zu unspezifisch, als dass Sie sich einem Kenntnisbereich eindeutig zuordnen ließe.)
- Gesundheitspsychologie (Ausnahme: Ein Schwerpunkt im zugeordneten Kennntnisbereich, z. B. Klinische Psychologie oder Sozialpsychologie, geht klar aus der Beschreibung hervor, siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU)
Veranstaltungen werden nur vollständig berücksichtigt oder vollständig abgelehnt. Auch wenn in einer Veranstaltung ein Kenntnisbereich unter anderem mit behandelt wurde, werden dafür keine einzelnen ECTS angerechnet.
-
Beispiel: Veranstaltungen wie „Klinische Psychologie“ oder „Entwicklungspsychologie“ werden nicht bei den "Speziellen Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie" berücksichtigt, auch wenn dort unter anderem diagnostische Inhalte vermittelt werden.
Ausnahme: Wenn ein Kenntnisbereich in einer Veranstaltung zur Hälfte behandelt wurde, dann kann die Hälfte der ECTS berücksichtigt werden.
-
Beispiel: „Diagnostik und Intervention“ kann zu 50% bei den "Speziellen Kenntnissen in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie" berücksichtigt werden.
2.d) Spezielle Kenntnisse 1 (Methoden)
- Einführungen oder Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden berücksichtigt.
- Testtheorie wird nicht berücksichtigt, weil es zu den Speziellen Kenntnissen 2 (Psychologische Diagnostik und/oder Testtheorie) gehört.
2.e) Spezielle Kenntnisse 4, 5 und 6: Vertiefungsschwerpunkte
- Kenntnisse können beispielsweise dann als vertiefend berücksichtigt werden, wenn im Titel des Moduls oder der Veranstaltung der Begriff „Vertiefung“ auftaucht oder wenn es sich um Seminare oder seminarähnlichen Veranstaltungen handelt.
- Als „seminarähnlich“ gelten Veranstaltungen, in denen ein abgegrenztes Stoffgebiet selbständig bearbeitet und die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer individuellen Eigenleistung (z.B. einem Referat oder einer Seminararbeit) dargestellt und kritisch diskutiert werden.
- Vertiefungsschwerpunkte sind vor allem auch durch ihre thematischen Inhalte erkennbar und heben sich durch ihren Detailgrad deutlich von „Einführungskursen“, „Grundkursen“ und reinen Überblicksvorlesungen ab.
2.e) Spezielle Kenntnisse 6: Vertiefungsschwerpunkt Persönlichkeits-, Entwicklungs-, Pädagogische und Sozialpsychologie
- Es muss mindestens ein Seminar oder eine Übung nachgewiesen werden. Vorlesungen alleine reichen nicht aus. Wenn die Seminarteilnahme nicht aus dem Transcript of Records ersichtlich ist, muss durch eine beigelegte Beschreibung (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU) nachgewiesen werden, dass Sie ein abgegrenztes Stoffgebiet selbständig bearbeitet haben und die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer individuellen Eigenleistung (z. B. einem Referat) dargestellt und kritisch diskutiert haben.