Bewerbung zum Master Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)
Angaben ohne Gewähr (2022)
1 Fächerübergreifende Informationen zur Bewerbung
Allgemeine und fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen werden in der fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsprozess haben (also nicht psychologiespezifische), bieten diese Informationsseiten den besten Einstieg:
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Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten und Bewerbungsweg. Kontaktieren Sie die Erstberatung für internationale Studierende.
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Sollten diese Informationen Ihre Fragen nicht beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an die Compass-Hotline.
2 Psychologiespezifische Informationen zur Bewerbung
I) Allgemeines
Es wird zwischen zwei Bewerbungswegen unterschieden. Welchen der beiden Wege Sie wählen müssen, hängt davon ab, welche Zugangsberechtigung Sie Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Antrag zugrunde legen:
- Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin oder
- Bewerbung über die Vorprüfstelle uni-assist e.V.
Bei den Zugangsvoraussetzungen wird geprüft, ob Sie überhaupt in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei den Auswahlkriterien geht es dann um Ihren Platz in der Rangordnung aller Bewerbungen.
II) Zugangsvoraussetzung(en)
Psychologie-Bachelorabschluss, welcher die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß PsychThG erfüllt (Nachweis durch Hochschulzeugnis, Leistungsübersicht, Bescheinigungen über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorstudienganges).
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen.
(Falls Ihr Abschluss noch ausstehend ist, können Sie die entsprechenden Regelungen der ZSP-HU und den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen entnehmen.)
III.a) Das Formular zur Selbstzuordnung
Das Formular zur Selbstzuordnung ist in den Online-Bewerbungsportalen hinterlegt. Bei den Auswahlkriterien werden ausschließlich Leistungen berücksichtigt, die Sie in das jeweilige Formular eingetragen haben. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Leistungen aus den beigelegten Unterlagen (z. B. Transcript of Records, Modulbeschreibung) hervorgehen. Wenn die Titel der Module oder Veranstaltungen nicht eindeutig sind, sollten Sie detaillierte Beschreibungen beilegen, z. B. aus der Studien- und Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch, den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder Seminar- und/oder Vorlesungsplänen (siehe Anlage 1.1.6 der ZSP-HU). Bitte fügen Sie auf den Selbstzuordnungen Querverweise zu den entsprechenden Beschreibungen an, so dass wir den Modulinhalt schnell nachprüfen können. Die Humboldt-Universität ist nicht verpflichtet, entsprechende Beschreibungen selbst zu beschaffen.
Sie können auch komplette Module (statt einzelner Veranstaltungen) eintragen, wenn alle Leistungen im Rahmen dieses Moduls einem Kenntnisbereich zugeordnet werden können.
Sie können verschiedene ECTS aus einem Modul zwei verschiedenen Bereichen zuordnen, wenn sie sich inhaltlich zwei verschiedenen Bereichen zuordnen lassen.
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ECTS, die auf Abschlussprüfungen zum gesamtem Modul fallen, werden anteilig auf die anderen ECTS aufgeteilt.
III.b) Was wird bedingt berücksichtigt?
Uneindeutige Titel von Veranstaltungen (Modulen)
Es ist möglich, dass die Titel Ihrer Veranstaltungen (Module) von den hier verlangten abweichen, die Inhalte aber gleich sind. Geben Sie die Veranstaltung (das Modul) im entsprechenden Bereich an und verweisen Sie auf eine unbedingt der Bewerbung beizulegende Modulbeschreibung. Aus der Beschreibung der Veranstaltung in der Modulbeschreibung muss der inhaltliche Bezug zum zugeordneten Bereich eindeutig hervorgehen.
WICHTIG: Wenn bei uneindeutigen Veranstaltungstiteln keine Modulbeschreibungen beiliegen, kann die Veranstaltung nicht berücksichtigt werden.
III.c) Was wird bei den „Speziellen Kenntnissen“ grundsätzlich nicht berücksichtigt
- Interne (empirische) Praktika, wenn dort die Planung und Durchführung konkreter Untersuchung praktisch eingeübt wird (z. B. Beobachtungspraktikum, Experimentalpraktikum, Praktikum Datenerhebung). Ausnahme: Das Praktikum befasst sich ausschließlich mit Diagnostik (z. B. „Praktikum Diagnostik“).
- Berufspraktika
- Bachelorarbeiten
- Projektstudium
- Versuchspersonenstunden
- Allgemeine Einführungen in die Psychologie (Es werden nur spezifische Einführungen in ein Teilfach berücksichtigt, z. B. „Einführung in die Biologische Psychologie“. Auch eine „Einführung in die empirische Psychologie“ ist zu unspezifisch, als dass Sie sich einem Kenntnisbereich eindeutig zuordnen ließe.)
Veranstaltungen werden nur vollständig berücksichtigt oder vollständig abgelehnt. Auch wenn in einer Veranstaltung ein Kenntnisbereich unter anderem mit behandelt wurde, werden dafür keine einzelnen ECTS angerechnet.
Ausnahme: Wenn ein Kenntnisbereich in einer Veranstaltung zur Hälfte behandelt wurde, dann kann die Hälfte der ECTS berücksichtigt werden.