Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Studium und Behinderung

Studium und Behinderung

Vorbereitung und Planung des Studiums

 

Vorbereitung

 

Das Deutsche Studentenwerk: http://www.studentenwerke.de/de/behinderung, empfiehlt, dass man schon 1 Jahr vorher mit der Planung eines Studiums beginnen solle. Zur Orientierung dient deren Broschüre „Studium und Behinderung“, die auf Anfrage kostenlos zugeschickt wird und im Internet unter dem Link als PDF zur Verfügung steht:

http://www.studentenwerke.de/de/content/zeitplan-zur-studienvorbereitung

 

Planung

 

Mittlerweile haben viele Universität und einige Institute eigene Webseiten mit Hinweisen zu einem barrierefreien Studium.

Für die HU zu Berlin Ist es: https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte

Nach der Wahl eines Studienganges, bietet es sich an einige Studienorte persönlich zu besuchen. Die eigene Überprüfung der Wege und der Einrichtungen bezogen auf die individuelle Einschränkung erscheint sinnvoll, z. B.: Behindertentoiletten, öffentliche Verkehrsmittel, erreichen der Hörsäle und Seminarräume.

Hier ist es sinnvoll, vorab Kontakt mit den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Universitäten aufzunehmen.

Für die Humboldt - Universität zu Berlin ist folgende Adresse gegeben:

Der Beauftragte für behinderte Studentinnen und Studenten

Dr. Jochen O. Ley (komm.)

Sitz: Unter den Linden 6, Studierenden-Service-Center. Der Zugang ist barrierefrei.

E-Mail: behindertenberatung@uv.hu-berlin.de

Studentische Mitarbeit

Rike Braden, B.A.

Sitz: Unter den Linden 6, Studierenden-Service-Center, Raum 1058.

E-Mail: behindertenberatung@uv.hu-berlin.de

Kontakt

E-Mail: behindertenberatung@hu-berlin.de

Offene Sprechstunde in Mitte: jeden Dienstag von 13-15 Uhr

Offene Sprechstunde in Adlershof: jeden zweiten Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Tel. Sprechstunde: jeden Mittwoch von 11-12 Uhr unter (030) 2093-70257

Newsletter: https://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/subscribe/studium_behinderung

Bewerbung zum Studium

 

Entscheidung der Angabe der Behinderung/chronischen Erkrankung

 

Eine weitere wichtige Frage sollte vor der Bewerbung gut überlegt sein: Wollen Sie die Behinderung/chronische Erkrankung angeben? Dies ist jeder/m selbst überlassen.

Im Folgenden werden die Aussichten behandelt, wenn diese Angaben für die Bewerbung und den Studienverlauf berücksichtigt werden sollen. Es ist auch im späteren Studienverlauf möglich, sich auf einige Regelungen zu berufen.

Wichtig: Bei dem Onlineformular sollte das Kreuz bei Härtefallregelung oder gegebenenfalls bei Sonderanträgen gesetzt werden, damit die unten aufgeführten Ansprüche gelten gemacht werden können.

Härtefallantrag

 

Der Härtefallantrag ermöglicht eine sofortige Zulassung.

Hier empfiehlt es sich, sich ebenfalls an der Broschüre des Deutschen Studentenwerks http://www.studentenwerke.de/de/content/h%C3%A4rtefallantrag-im-zulassungsverfahrenzu orientieren. Dort ist aufgeführt, welche Unterlagen für welche Zulassung notwendig sind. Diese werden nach Erhalt des Zulassungsbescheides beim Zulassungsbüro eingereicht.

Nun ein kurzer Einblick.

Zusätzlich zu den normalen Bewerbungsunterlagen sind Folgende mit einzureichen:

Fachärztliches Gutachten mit Stellungnahme zur spezifischen Härtefallbegründung

Eventuelle zusätzliche Nachweise, die ein eingeschränktes Berufsfeld oder einen Krankheitsverlauf bescheinigen, welcher es dringend erfordert, gleich mit dem Studium zu beginnen, da sich dieser verschlimmert

Merkblatt zum Härtefallantrag der HU zu Berlin:

https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte/bewerbung/haertefall/view

 

Sonderanträge

 

Mittels der Beantragung eines Ausgleiches der behinderungsbedingten und/oder chronischen Erkrankung beeinflussten Nachteile, kann die Abiturdurchschnittsnote und die Wartezeit positiv beeinflusst werden. Dies wird auch Nachteilsausgleichsantrag genannt.

Außerdem kann die Ortsgebundenheit aufgrund einer Behinderung berücksichtigt werden.

Dafür reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises aus.

Zu beachten: Es reicht nicht aus, für den Härtefallantrag oder die Sonderanträge lediglich eine Kopie des Behindertenausweises beizulegen. Ausgenommen ist die Ortsgebundenheit.

Es wird ein fachärztliches Gutachten benötigt, welches sowohl zur Entstehung der Erkrankung / Behinderung, deren Verlauf und Schwere, sowie Behandlungsmöglichkeiten Stellung nimmt. Ebenso muss es eine Prognose über den Krankheitsverlauf beinhalten. Vorteilhaft wäre es, wenn dieses auch für Laien verständlich geschrieben ist. Der entsprechende Merkzettel der HU - Berlin stellt einige Begründungen dar. Dieser ist steht unter folgendem Link als PDF zur Verfügung: https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte/bewerbung/haertefall/view.

 

Organisation des Studienalltages

 

Anlaufstelle für die HU zu Berlin

 

Erste Anlaufstelle ist das Studentenwerk Berlin. Dort wird man auf sehr freundliche Weise in vielen speziellen Angelegenheiten z. B. Integrationshilfen kompetent beraten. https://www.stw.berlin/beratung.html

Beispiele:

  • Sprachprogramme
  • Assistenz unterschiedlichster Art (Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher, sowie studienbegleitende Unterstützung in Vorlesungen, Seminaren u. ä.)
  • Spezielle technische Hilfsmittel
  • Büchergeld

 

Ist man auf derartige Unterstützung angewiesen, wird man für eine Stellungnahme zum Behindertenbeauftragten gebeten und eventuell kommt es zu einem externen Gutachten.

So nehmen z. B. Techniker der HU, teilweise auch der TU, Stellung zu der evtl. benötigten stoßfesten Tastatur.

Zuständig für die HU ist:

Frau Bloom

Telefonnr.: 030 93 93 9 8441

E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin

Offene Sprechstunde: Donnerstag von 10-13Uhr und nach Vereinbarung

 

Transport zu der Universität und nach Hause

 

Sozialamt – Eingliederungshilfe

 

Die Eingliederungshilfe dient dem Ausgleich von Nachteilen aufgrund einer Behinderung oder deren Folgen. Sie soll die Gelegenheit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gestatten. Auch Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind oder an einer chronischen Erkrankung leiden, können Leistung zur Eingliederung erhalten. Diese Leistung ist bedarfsabhängig. Es wird von einer wesentlichen Einschränkung, an der Gesellschaft teilzuhaben, ausgegangen. Die hier besprochene Leistung bezieht sich auf einen Fahrdienst.

Leistungen der Eingliederungshilfe können durch das Sozialamt nur dann bewilligt werden, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist. Dabei werden das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers und seiner Eltern berücksichtigt.
Nun ist es möglich, mit der bedarfsgerechten, einzelfallbezogenen Hilfeleistung, das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB), in Absprache mit dem Fallmanager/Sachbearbeiter, in Form einer Zielvereinbarung, als Fahrgeld zu bekommen. Die Zielvereinbarung im Sinne des Persönlichen Budgets ist für ein Jahr gültig und das Geld wird monatlich überwiesen. Üblicherweise wird eine halbjährliche Abrechnung mit dem zuständigen Fallmanager durgeführt.

  • Einige Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit

Ansprechpartner für das Friedrichshain-Kreuzberg:

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/fachdienste/leistungsbereich/artikel.151542.php

Anmerkung: Wenn die Zuständigkeit strittig ist, immer nachfragen und hartnäckig bleiben. Da es um sehr viel Geld geht, werden Sozialamt, sowie Bezirksamt versuchen, Sie an den jeweils anderen Zuständigkeitsbereich zu verweisen.

 

Nachteilsausgleich

 

Ausleihfrist der Bibliotheken

 

Es ist möglich, die Ausleihfristen von einem Monat auf drei Monate zu verlängern. Dafür stellt man einen schriftlichen Antrag mit Kopie des Behindertenausweises bei der Bibliotheksleitung.

Nachteilsausgleich im Studium

 

Es gibt viele Möglichkeiten von Sonderregellungen, die allerdings alle individuell abgesprochen werden müssen.

Einige Beispiele sind Schreibverlängerung bei Klausuren, eine mündliche Prüfung anstatt einer schriftlichen Klausur, eine Hausarbeit anstelle eines Referats oder ähnliches.

Die Fälle sind immer individuell und somit haben auch die Prüfungsämter einen auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmten Ermessensspielraum bei ihren Entscheidungen.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim Vorsitz des Prüfungsausschusses schriftlich zu stellen: https://www.psychologie.hu-berlin.de/de/institut/organisation/pruefaus.

Dieser Antrag gilt für ein Semester. Somit ist der Antrag auf Ausgleich des Nachteils jedes Semester 4 Wochen vor den Prüfungen zu stellen.

Auch hierfür wird ein fachärztliches Gutachten zusätzlich zum Antrag benötigt.

Auf folgender Internetseite gibt es Merkblätter im PDF- Format zum Ausgleich von Nachteilen und dem damit zu erbringenden Attest:

https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte/studium/nachteilsausgleich

 

Tipps

 

Es ist empfehlenswert die Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) zu lesen.

Härtefallregelung: § 22, 23, 34

Nachteilsausgleich: §109 sowie §3, 89, 90, 93,

https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/faecheruebergreifende-satzung-zur-regelung-von-zulassung-studium-und-pruefung-zsp-hu-lesefassung/view

Weiterhin ist es immer sinnvoll die Studien-, und Prüfungsordnung des eigenen Studienganges zu kennen für eventuelle Verzögerungen im Studienverlauf und auch für einige Nachteilsausgleichsanträge.

Sehr zu empfehlen ist auch das PDF „Chancengleichheit ist selbstverständlich“.

Zu finden unter: https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte/lehrendeundmitarbeiter/leitfaden