Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissen­schaftliche Fakultät - Institut für Psychologie

Nachteilsausgleich

ACHTUNG: Falls Sie bereits Psychologie an der HU studieren und einen Nachteilsausgleich in Bezug auf Ihr Studium stellen wollen, schauen Sie bitte hier: https://www.psychologie.hu-berlin.de/de/institut/organisation/pruefaus

 

Soweit Sie beabsichtigen, in Bezug auf den „Studieneignungstest Bachelor-Psychologie der DGPs“ (BaPsy-DGPs) einen Nachteilsausgleich geltend machen zu wollen, beachten Sie bitte, dass die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich direkt und selbst durch die Studientestkommission des TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs) getroffen wird. Die Humboldt-Universität zu Berlin ist insoweit nicht zuständig.

Relevante Informationen sind den FAQ des TransMIT-Zentrums für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs) zum Eintrag „Wird ein Nachteilsausgleich gewährt?“ in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen, mit Stand vom 15.03.2023 wie folgt:

"Wenn Sie unter einer Einschränkung leiden, die sich auf die Bearbeitung des BaPsy-DGPs auswirkt, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Inhaltliche Leistungsanforderungen werden nicht verringert - ein Nachteilsausgleich bezieht sich immer nur auf die Form der Testabnahme.
Richten Sie hierzu bis spätestens 01. April 2023 ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle ZwpD, Haselbusch 4 a, 32805 Horn-Bad Meinberg. Führen Sie aus, wie sich Ihre Beeinträchtigung auf die Testsituation auswirkt und legen Sie Ihrem Schreiben ein fachärztliches Gutachten bei, das nicht älter ist als sechs Monate und ebenfalls eine Stellungnahme zur Einschränkung sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten enthält. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs."