Neue Regelung der Ausbildung in Psychotherapie
Approbationsordnung und Studienordnung
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020
- Neue BSc-Studienordnung 2020
- Aktuelle Infos zum Studium, das zur Approbationsprüfung qualifiziert
Äquivalenztabelle zur Anrechnung von Studienleistungen
Bereits absolvierte Module können bei einem Wechsel in die neue Studienordnung angerechnet werden. Das gilt auch für Vertiefungsmodule! Wenn diese mit 1 VS unterrichtet werden, können sie für ein Modul der neuen Ordnung angerechnet werden, auch wenn dieses aus 2 SE besteht. Wichtig ist die Gesamtanzahl der LP.Bitte lesen Sie dazu die folgende Tabelle:
Äquivalenztabelle Bsc. Psychologie
Infos für Wechsler
- Präsentation neue Bachelor-Studienordnung (29.10.2020)
- Präsentation neue Bachelor-Studienordnung (13.08.2020)
- Ergänzende Informationen für höhere Semester zum Studium der klinisch-psychologischen Module im Kontext der Umstellung auf den angepassten neuen Bachelorstudiengang
- Äquivalenztabelle Bsc. Psychologie
- Erklärung zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung B.Sc.: Antrag auf Wechsel der Studienordnung erst zu Beginn des Wintersemesters 20/21 möglich! Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular im Prüfungsbüro ein
- Infos zu den Klausuren in Klinischer Psychologie 2021
- Formular zur Anrechnung von Studienleistungen. Bitte füllen Sie dieses gemäß der Angaben aus und schicken Sie es an Frau Katzer.
Orientierungs- und Berufspraktikum
Anerkennung der Praktikumsleistungen im Bachelorstudiengang Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I:
1.) Bitte lassen Sie das entsprechende Formblatt von Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen (beide Seiten) und reichen Sie es dann bei Frau Katzer zusammen mit dem Praktikumsbericht ein.
2.) Sollten Sie ihr Praktikum/Ihre Praktika schon absolviert haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Praktikumsstelle auf und bitten Sie ihren Betreuer/Ihre Betreuerin die Formblätter nachträglich auszufüllen. Diese reichen Sie dann mit dem Praktikumsbericht (falls nicht schon abgegeben) bei Frau Katzer nach.
3.) Sollten Sie ihr Praktikum/Ihre Praktika schon absolviert haben und keinen Kontakt zu ihrer Praktikumsstelle mehr aufnehmen können (z.B. weil das Praktikum so lange her ist, dass Sie dort keiner mehr kennt) oder die Praktikumsstelle sich weigern das neue Formblatt auszufüllen, reichen Sie bitte ihre Praktikumsbescheinigung und/oder Ihr Praktikumszeugnis inklusive Praktikumsbericht bei Frau Katzer ein. Wie prüfen dann, ob dies anerkannt werden kann und geben Ihnen eine Rückmeldung.