Vor der Ausreise
Siehe auch Vor der Ausreise auf der Website des International Office.
Nominierung und Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem du den Platz angenommen hast, nominieren wir dich an deiner zukünftigen Gastuniversität. Dabei gehen wir systematisch entsprechend der Fristen unserer Partner vor.
Die Partneruni informiert dich dann, wie, wo und bis wann du dich an der Universität (i.d.R. online) bewerben musst.
Wer bereits im Wintersemester sein Auslandsstudium aufnehmen wird, kann zwischen April und Juni mit einer Mitteilung rechnen. Bei Studienbeginn im Frühjahr kann dies ggf. noch bis November dauern.
Bei der Bewerbung/Einschreibung an der Partnerhochschule werden ggf. verschiedene Dokumente verlangt:
- Transcript of Records in englischer Sprache: Wende dich bitte an das Prüfungsbüro
- Nominierungsnachweis ("proof of nomination"): Wende dich bitte direkt an uns erasmus.psychologie@hu-berlin.de
Nach Abschluss der Kostenkalkulation (voraussichtlich Juni / Juli) erfolgt die Vergabe der Stipendien. Dabei schaut das International Office, in welcher Höhe die Outgoings der HU im nächsten akademischen Jahr gefördert werden können. Die Fördersumme wird euch schließlich in Form des sog. Grant Agreements (= Erasmus+ Stipendienvertrag) zugesagt.
Zur Erstellung der Grant Agreements wirst du zunächst von uns gebeten, personenbezogene Daten in eine Abfragetabelle einzutragen. Anschließend schicken wir dir dein Agreement per E-Mail und bitten dich, dieses zu überprüfen, ausdrucken und zu unterzeichnen.
Achtung: Erst die Unterschrift des International Office auf dem Grant Agreement gilt als verbindliche Zusage der Stipendienfördersumme.
Online Learning Agreement (OLA)
Ab dem Sommersemester 2022 sollte das Learning Agreement digital ausgefüllt werden! Leider können keine Learning Agreements als PDF akzeptiert werden.
Hierüber kann das OLA erstellt werden: www.learning-agreement.eu
Eine entsprechende Anleitung findet sich unter OLA Anleitung
Auch Änderungen während der Mobilität (during the mobility) und nach der Mobilität (after the mobility) werden dort erklärt und müssen über das Portal vorgenommen werden.
Wichtige Information:
Bitte gebe als Kontaktperson
Prof. Dr. Denis Gerstorf
mit folgender E-Mail-Adresse erasmus.psychologie@hu-berlin.de
an.
Achtung: Unsere Unterschrift bedeutet nicht, dass die Kurse zwangsläufig angerechnet werden können. Dazu wendest du dich bitte direkt an die jeweiligen HU-Dozenten oder Lehrstuhlinhaber, für deren Module du die Kurse angerechnet bekommen möchtest und klärst, ob die Äquivalenz anerkannt wird.
Hier findest du den Anerkennungsnachweis
Hier findest du das OLA-Beiblatt
Wenn eure Partneruniversität das Dokument ebenfalls als PDF benötigt, besteht im Sommersemester 2022 zusätzlich die Möglichkeit, das Learning Agreement folgendermaßen zu erstellen:
Hier kannst du das Learning Agreement (Anlage I) herunterladen. Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Formular, welches in drei Schritten zu bearbeiten ist.
Für die Schweiz gibt es ein seperates Formular. Wenn du dieses benötigst, melde dich unter erasmus.psychologie@hu-berlin.de.
- Schritt 1: Vor der Mobilität
- Schritt 1 muss vor Beginn des Auslandsstudiums erfolgt sein.
- Bitte orientiere dich am Kursangebot der Partnerhochschule und stelle dein Learning Agreement so zusammen, dass mit den gewählten Kursen ca. 25 bis 30 ECTS-Credits erreicht werden können. Auch ECTS-Credits für Sprachkurse o.ä. zählen dabei.
- Die ausgefüllte PDF-Datei kannst du per E-Mail an erasmus.psychologie@hu-berlin.de schicken.
- Du bekommst eine unterschriebene Kopie per E-Mail von uns zurück.
- Die Unterschrift der Partnerhochschule auf dem Learning Agreement ist eine Versicherung, dass die gewählten Kurse auch tatsächlich belegt werden können. Dazu wendest du dich direkt an die entsprechende Kontaktperson.
- Bitte das finale Dokument an Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de) schicken.
Alternativ könnt ihr auch das OLA herunterladen und somit als PDF verschicken.
- Schritt 2: siehe Nach der Ankunft
- Schritt 3: siehe Am Ende des Aufenthalts
EU-Online-Sprachtest
Achtung: Betrieb wird voraussichtlich erst ab August 2022 wieder aufgenommen! Bis dahin sind keine OLS-Tests möglich.
Vor Beginn deines Auslandsaufenthaltes wirst du durch den Erasmus+ Online Linguistic Support (OLS) per E-Mail aufgefordert, einen verpflichtenden Online-Sprachtest zu erbringen. Dieser dient einer zentralen Erfassung von Fremdsprachenkenntnissen von Erasmus+ Studierenden und wird zweimal von dir abgefordert: Einmal vor Beginn und einmal am Ende deines Studienaufenthaltes.
Das gilt für die folgenden Unterrichtssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Dänisch, Polnisch
Die E-Mail wird über die Datenbank elektronisch versandt. Bitte regelmäßig im Spam-Ordner nachschauen!
Für Muttersprachler und Outgoings in die Schweiz entfällt der Sprachtest.
Urlaubssemester
Du kannst für den Zeitraum deines Auslandsstudiums ein bzw. zwei Urlaubssemester beantragen. Das Urlaubssemester sollte vor der Rückmeldung für das neue Semester beantragt werden.
Vorteile:
- Regelstudienzeit einhalten: Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt (v.a. wichtig für BAfög oder Studienstipendien).
- Geld sparen: Du wirst du von der Beitragspflicht für das Studentenwerk befreit und hast zudem die Möglichkeit, auf das Semesterticket zu verzichten.
- Geschobene Prüfungen können auch im Urlaubssemester abgelegt werden, sofern die Zulassungsvoraussetzungen (d.h. Besuch der entsprechende/n Lehrveranstaltung/en) vorher erfüllt sind.
Nachteile:
- Während des Urlaubssemesters dürfen an der HU keine Lehrveranstaltungen besucht werden.
- Während des Urlaubssemesters dürfen keine Pflichtpraktika (z.B. im Anschluss an das Auslandsstudium) absolviert werden.
Ausführliche Informationen findest du in §62 der ZSP-HU.
Bei Fragen wende dich bitte an die Kollegen von Compass.
Sonstiges
- Ggf. kannst du zusätzlich zur Erasmus+ Förderung AuslandsBAföG beziehen. Informiere dich rechtzeitig, z.B. unter AuslandsBAföG.
- Eine Bestätigung über die Teilnahme am Erasmus+ Programm oder eine Kopie des vollständig unterschriebenen Grant Agreements bekommst du von uns: erasmus.psychologie@hu-berlin.de
- Green Erasmus (ab WS 22/23): Im neuen Erasmus+ Programm gibt es die Möglichkeit, bei nachhaltiger Mobilität ein Top-Up von 50 EUR sowie eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Tagen zu erhalten. Die Abfrage der Reisemittel, Dokumentation und Auszahlung der Mittel wird weitgehend über die Abteilung Internationales erfolgen und kann erst zeitnah vor den Aufenthalten stattfinden. Als grünes Reisen gilt nach aktuellen Informationen Reisen per Zug, Bus, Schiff, und andere Alternativen zum Fliegen (eigener, allein genutzter Pkw wäre allerdings auch zu vermeiden).
Für die Information und Beantragung könnt ihr euch vor den Aufenthalten an das Erasmus-Büro wenden. - Inklusion:
- Studierende mit Behinderungen & chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern im Ausland können über einen Realkostenantrag die Mehrkosten für den Aufenthalt in einer Höhe von bis zu 15.000 EUR/Semester gefördert bekommen. Antragstellung erfolgt zentral in der Abteilung Internationales (international-department@hu-berlin.de).