FAQs
Allgemeine Fragen
Nein. Die Anmeldung erfolgt generell telefonisch über das Sekretariat. Eine Ausnahme ist die Spezialambulanz für Soziale Interaktion. Hier ist auch eine Anmeldung per E-Mail möglich. Hier finden Sie mehr Informationen zur Anmeldung an der Spezialambulanz für Soziale Interaktion.
Sofern Sie volljährig sind, muss die Anmeldung durch Sie selbst erfolgen. Unter anderem um uns Ihre Therapiebereitschaft zu signalisieren. Gern können Angehörige / Freunde zur Unterstützung per Lautsprecher dabei sein.
Ja, jeder Mensch kann sich unabhängig von Wohnort, sozialem oder beruflichen Status bei uns anmelden. Auch Mitarbeiter:innen oder Student:innen der HU. Voraussetzung ist, dass Sie gesetzlich bzw. privat versichert sind oder die Therapie selbst zahlen. Eine Ausnahme ist die Spezialambulanz für Kinder, Jugendliche und Familien. Hier können ausschließlich gesetzlich versicherte Personen behandelt werden.
Momentan nicht. Eine Änderung in nächster Zeit ist nicht vorgesehen.
Ja! Über die Europäische Krankenversichertenkarte, auch EHIC genannt (https://www.krankenkassen.de/ausland/Europaeische-Krankenversicherungskarte/), ist eine Abrechnung der Leistungen und somit eine Anmeldung bei uns möglich.
In der Spezialambulanz für Soziale Interaktion ist eine Diagnostik auf Englisch grundsätzlich möglich. In den Spezialambulanzen für Angststörungen und der Spezialambulanz für Zwangsstörungen ist es unter Umständen möglich, falls wir gerade Patient:innen für die Lehrtherapie aufnehmen. Bitte erfragen Sie dies telefonisch im Sekretariat.
Ja, im Erwachsenenbereich nehmen wir Kassenpatient:innen und Privatpatient:innen/ Selbstzahler:innen (mit oder ohne Beihilfe) an. In der Kinder- und Jugendambulanz werden derzeit ausschließlich gesetzlich versicherte Patient:innen aufgenommen.
Grundsätzlich können wir auch in diesem Fall erst einmal zum Erstgespräch laden und uns Ihren Fall genauer anschauen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine erneute Beantragung einer Therapie vor Ablauf der Frist sinnvoll und erfolgsversprechend sein. Dafür muss man zunächst jeden Fall individuell betrachten.
Da unsere Daten in Lehre und Forschung einfließen und wir Ihnen eine bestmögliche Therapie bieten möchten, muss bei ALLEN Patient:innen die gleiche Diagnostik zu Beginn und später im Verlauf sowie zum Ende der Therapie durchgeführt werden.
Nein, wir sind keine Ausbildungsambulanz. Bei uns werden ausschließlich approbierte, also fertig ausgebildete Psychotherapeut:innen beschäftigt.
Die Kosten der Therapie werden i.d.R. von gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherungen übernommen und über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Bringen Sie diese daher zu jedem ersten Termin im Quartal mit. Falls Sie privat versichert oder Selbstzahler:in sind, berechnen wir die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und stellen Ihnen eine Rechnung. An der Spezialambulanz für Kinder, Jugendliche und Familien können derzeit keine privatversicherten Personen aufgenommen werden.
In einer Psychotherapie werden psychische („seelische“) Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt. Dabei erfolgt die Behandlung über das persönliche Gespräch zwischen Patient:in und Therapeut:in.
Eines der wissenschaftlich anerkannten Verfahren ist die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Dabei stehen das Handeln und Fühlen („Verhalten“) sowie die Gedanken („Kognitionen“) der Patient:in im Vordergrund. Zu Beginn der KVT werden auslösende und aufrechterhaltende Bestandteile der psychischen Probleme ermittelt. Da die KVT davon ausgeht, dass Beschwerden durch verschiedene Lernprozesse entstehen, wird in der Therapie an diesen gearbeitet, um „umzulernen“. Dieses „Umlernen“ geschieht durch Einübung neuer Denk- und Verhaltensweisen oder das Entwickeln bzw. Verstärken von persönlichen Stärken und Fähigkeiten. Das passiert sowohl in den einzelnen Therapiesitzungen als auch z.B. durch „Hausaufgaben“ zwischen den Sitzungen.
Langfristiges Ziel der Therapie ist es, dass die Patient:innen verschiedene Strategien erlernen, um sich in schwierigen Situationen „selbst zu helfen“.
Der Umfang der Therapie richtet sich nach der Art und Stärke der psychischen Auffälligkeiten des/der Patient:in. Durch die ausführliche Diagnostik zu Beginn der Behandlung können wir uns einen besseren Eindruck verschaffen und Ihnen ein auf Sie angepasstes Angebot machen.
Die Diagnostikphase teilt sich in Sprechstunde (bis zu 5 Termine) und Probatorik (bis zu 6 Termine) auf. Die Diagnostikphase dient der Informationsgewinnung und Sie können unsere Einrichtung kennenlernen. Ist danach eine Psychotherapie notwendig und Ihrerseits gewünscht, stellen Sie gemeinsam mit Ihrem/r Therapeut:in den Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse. In Abhängigkeit der Diagnose kann dabei entweder eine Akuttherapie (bis max. 12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis max. 60 Sitzungen) beantragt werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte eine vollständige Anmeldung in unserer Ambulanz grundsätzlich nicht per E-Mail stattfinden. Sollten Sie auf Grund Ihrer psychischen Probleme nicht telefonieren können, schildern Sie uns dies bitte kurz per E-Mail und benennen Sie kurz Ihr Anliegen. Wir werden das weitere Vorgehen dann im Einzelfall besprechen und eine individuelle Lösung für Sie finden.
Die Wartezeiten können je nach Nachfrage variieren und zeitweise Wochen bis Monate betragen. Um detailliertere Auskünfte zur Länge der Wartezeiten zu erhalten, können Sie uns gern kontaktieren.
Diagnostik und Therapie der Hochschulambulanz folgen den aktuellen Leitlinien zur Behandlung psychischer Störungen. Die Qualität des therapeutischen Handelns wird durch eine kontinuierliche Super- und Intervision gesichert. Systematische Erhebungen (Befragungen von Patient:innen und Therapeut:innen) vor, während und im Anschluss an die Therapie dienen der Qualitätssicherung.
Grundsätzlich ist es möglich, an der Hochschulambulanz der Humboldt-Universität ein Praktikum zu absolvieren. Mehr Informationen zu Praktikumsplätzen finden Sie in der Rubrik Arbeit, Studium und Praktikum an der HSA.
Die Diagnostik dient vor allem dazu, einen ausführlichen und wissenschaftlich fundierten Eindruck Ihrer Problematik zu gewinnen. Zum anderen dient die Diagnostik dazu, dass wir Sie und Sie uns und unser Angebot kennenlernen. Mit Abschluss der Diagnostik entscheiden wir gemeinsam, ob unser Angebot das passende für Sie ist. Sollte es nicht passen, empfehlen wir Ihnen geeignete Stellen. Wenn es passt, informieren wir Sie, wie lange es ungefähr bis zum Start einer Therapie dauert.
Die Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Wir bieten regelmäßig neue Therapieplätze an. Allerdings ist die Zuweisung von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. von der Anzahl von Personen auf der Warteliste vor Ihnen, aber auch von den Therapiezeiten, wann der nächste Platz frei ist. Es hilft beispielsweise, wenn Sie bei Ihren möglichen Therapiezeiten so flexibel wie möglich sind.
Fragen an die Spezialambulanz für Kinder Jugendliche und Familien
Die Eltern sind als wichtige Bezugspersonen am therapeutischen Prozess beteiligt. Ihre Unterstützung ist für das Erreichen der Ziele der Patient:innen hilfreich. Je nach Alter des/der Patient:in und je nach Problematik, sind die Eltern in den Stunden mit der/dems Patient:in direkt dabei oder es gibt gesonderte Elterntermine. In den meisten Fällen steht jede 4. Sitzung für die Eltern zur Verfügung. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger werden die Eltern mit eingeladen. Wir versuchen, die gesamte Familie in den psychotherapeutischen Prozess mit einzubeziehen.
Bei Jugendlichen ab 15 Jahren kann die Therapie auch ohne Einbezug der Eltern stattfinden.
Damit eine psychotherapeutische Behandlung erfolgen kann, müssen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren alle Sorgeberechtigten damit zwingend einverstanden sein. Hat ein Elternteil kein Sorgerecht, ist seine Zustimmung hingegen nicht notwendig.
- Versichertenkarte, gegebenenfalls die des Kindes/Jugendlichen
- Ggf. Vorbefunde
- Ggf. Schulzeugnisse in Kopie
- Unterschriebene und ausgefüllte Ambulanzformulare (erhalten Sie nach dem ersten Telefonkontakt von uns)
Fragen an die Spezialambulanz für Soziale Interaktion
Die Leitlinie empfiehlt eine Fremdanamnese durch Angehörige aus der Kindheit für eine optimale Diagnostik. Die Durchführung einer Diagnostik ist bei uns prinzipiell jedoch auch möglich, wenn keine Angehörigen aus der Kindheit für eine Fremdanamnese zur Verfügung stehen. Die Güte der Diagnostik ist aber ohne eine Fremdanamnese möglicherweise etwas eingeschränkt und im Zweifelsfall können wir aufgrund der fehlenden Fremdanamnese nur eine Verdachtsdiagnose und keine gesicherte Diagnose stellen.
Wenn bei Ihnen bereits eine Diagnose Autismus-Spektrum-Störung vorliegt und Sie ein Interesse an einer Therapie an der HSA haben, können Sie sich für ein orientierendes Erstgespräch bei uns anmelden. In diesem Erstgespräch können wir gemeinsam prüfen, was ihr Anliegen ist und ob unser Therapieangebot für Sie das passende darstellt oder Sie bzgl. anderer Behandlungsangebote beraten. Bitte beachten Sie, dass ein solches Erstgespräch nur möglich ist, wenn Sie den Bericht über die ASS-Vordiagnose mitbringen und dass eine Einladung zu einem Erstgespräch keine Zusage für einen Therapieplatz bei uns darstellt.